Energiesparmaßnahmen an Ihren Bestands- und Neuanlagen sind ggf. förderfähig nach De Minimis oder AGVO!
Die Erneuerung einer Anlage bzw. der Austausch einer Anlage durch eine energieeffizientere ist in Deutschland förderfähig. Hierbei unterscheidet man:
- Förderung nach De Minimis von bis zu 30% auf die Gesamtinvestition für KMU und Großunternehmen.
- Förderung nach AGVO von bis zu 30% auf die Gesamtinvestition für KMU; 30% auf Verbesserung für alle anderen.
Wir arbeiten dazu mit einem Ingenieurbüro zusammen welches für Sie die Anträge stellen kann.
Sprechen Sie uns gerne dazu an!

